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GEGEN DAS VERGESSEN

Tonaufnahmen

Auschwitz Prozesse

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1963-1965

IM ANGESICHT DER VERJÄHRUNGSFRIST

 

"Schon im Laufe des Prozesses wird deutlich, dass die deutsche Gesetzgebung ein Urteil wegen Mordes fast unmöglich macht, denn Mord verjährt nach 20 Jahren. 18 Jahre sind aber schon vergangen, als die Verhandlungen in Frankfurt beginnen. Es ist abzusehen, dass sie lange dauern werden. 

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