top of page
GEGEN DAS VERGESSEN
Tonaufnahmen
Auschwitz Prozesse
1963-1965
IM ANGESICHT DER VERJÄHRUNGSFRIST
"Schon im Laufe des Prozesses wird deutlich, dass die deutsche Gesetzgebung ein Urteil wegen Mordes fast unmöglich macht, denn Mord verjährt nach 20 Jahren. 18 Jahre sind aber schon vergangen, als die Verhandlungen in Frankfurt beginnen. Es ist abzusehen, dass sie lange dauern werden.
​
​
bottom of page